Die Landsgemeinde ist die verfassungsmässige, unter feierlich Zeremoniell abgehaltene Versammlung der stimmfähigen männlichen Bewohner in den Länderorten, an der die Behörden gewählt werden und über Sachgeschäfte abgestimmt wird. Sie entstand ab dem Spätmittelalter und konnte sich teilweise bis ins 21. Jahrhundert halten. Auf kantonaler Ebene besteht sie heute nur noch in Appenzell Innerrhoden und in Glarus. Vergleichbare Institutionen gibt es noch heute in Graubünden für einzelne Kreise sowie in Schwyzer Bezirken. (Siehe Historisches Lexikon der Schweiz)