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Fragebogen über die schweizerische Volkskunde: XV. Jahreszeiten und kalendare Feste und Bräuche; C. Frühling; Frage 860: Wird bei einer Gelegenheit eine Person ins Wasser geworfen oder getaucht? Zu welchem Zweck?
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Notiz beim Bild: Gautschen, ein alter Brauch in neuem Gewande.Wenn der Buchdruckerlehrling seine Abschlussprüfung bestanden hat, muss er erst noch die Prozedur des Gautschens über sich ergehen lassen. Nach dieser Wassertaufe darf er sich zum Gehilfen zählen. Gautschbrief. Oben rechts und unten links (am Siegel) das Wappen der Buchdrucker. Am Siegel angehängt ein kleiner Hammer und ein Klopfholz (die Insignien der Drucker).
Publ. SVk 37 (1947) 4/5, Abb. 7 Photo: Jeck, Basel, April 1947; B 1112 E 860
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Das Bild trägt oben rechts den Stempel: S.G.f. Volkskunde
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Dieses Bild wurde publiziert in: SVk 37 (1947) 4/5