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Fragebogen über die schweizerische Volkskunde: XV. Jahreszeiten und kalendare Feste und Bräuche; C. Frühling; Frage 860: Wird bei einer Gelegenheit eine Person ins Wasser geworfen oder getaucht? Zu welchem Zweck?
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Notiz beim Bild: Gautschen, ein alter Brauch in neuem Gewande. Gautschen ist das taufen eines Buchdruckerlehrlings, der seine Lehrzeit abgeschlossen hat und den Fähigkeitsausweis erworben hat. Erst nach dieser Wassertaufe wird er als in den Gehilfenstand aufgenommen betrachtet. Der Gäutschling lacht: die Lehrzeit ist vorbei. Photo: Jeck, Basel, April 1947; B 1110 E 860
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Prägung unten rechts im Bild: Foto Jeck Basel
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Das Bild trägt oben rechts den Stempel: S.G.f. Volkskunde