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Fragebogen über die schweizerische Volkskunde: XV. Jahreszeiten und kalendare Feste und Bräuche; C. Frühling; Frage 860: Wird bei einer Gelegenheit eine Person ins Wasser geworfen oder getaucht? Zu welchem Zweck?
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Notiz beim Bild: Gautschen, ein alter Brauch in neuem Gewande.Der Buchdruckerlehrling hat die Abschlussprüfung seiner vierjährigen Lehrzeit erfolgreich bestanden. Erst nach der Wassertaufe, dem Gautschen, ist seine Aufnahme in den Gehilfenstand vollzogen. Der Gäutschling hat den Brunnen verlassen.
Publ. SVk 37 (1947) 4/5, Abb. 5 Photo: Jeck, Basel, April 1947; B 1108 a E 860
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Prägung unten rechts im Bild: Foto Jeck Basel
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Das Bild trägt oben rechts den Stempel: S.G.f. Volkskunde