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Fragebogen über die schweizerische Volkskunde: XV. Jahreszeiten und kalendare Feste und Bräuche; C. Frühling; Frage 860: Wird bei einer Gelegenheit eine Person ins Wasser geworfen oder getaucht? Zu welchem Zweck?
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Notiz beim Bild: Gautschen, ein alter Brauch in neuem Gewande. Nach dem Fähigkeitsausweis, den sich der Buchdruckerlehrling nach seiner Lehrzeit erworben hat, muss er noch die Wassertaufe erhalten. Erst dann darf er sich zum Gehilfenstand zählen. Der Gäutschling wird aus Kübeln begossen; Publ. SVk 37 (1947) 4/5, Abb. 4 Photo: Jeck, Basel, April 1947; B 1108 E 860
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Prägung unten rechts im Bild: Foto Jeck Basel
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Das Bild trägt oben rechts den Stempel: S.G.f. Volkskunde