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Fragebogen über die schweizerische Volkskunde: XV. Jahreszeiten und kalendare Feste und Bräuche; C. Frühling; Frage 860: Wird bei einer Gelegenheit eine Person ins Wasser geworfen oder getaucht? Zu welchem Zweck?
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Notiz beim Bild: Gautschen, ein alter Brauch in neuem Gewande.Wassertaufe eines Buchdruckerlehrlings, der nach Abschluss der vierjährigen Lehrzeit die Prüfung bestanden hat. Aber erst nach dem Gautschen ist er wirklich in den Gehilfenstand aufgenommen. Der Gautschenmeister gibt den befehl zur Taufe;
Publ. SVk 37 (1947) 4/5, Abb. 2 Photo: Jeck, Basel, April 1947; B 1106 E 860
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Prägung unten rechts im Bild: Foto Jeck Basel
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Das Bild trägt oben rechts den Stempel: S.G.f. Volkskunde