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Fragebogen über die schweizerische Volkskunde: XV. Jahreszeiten und kalendare Feste und Bräuche; C. Frühling; Frage 860: Wird bei einer Gelegenheit eine Person ins Wasser geworfen oder getaucht? Zu welchem Zweck?
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Notiz beim Bild: Gautschen, ein alter Brauch in neuem Gewande.Nach vierjähriger Lehrzeit hatte der Buchdrucker P. Kleiner seine Prüfungen erfolgreich bestanden und seinen Fähigkeitsausweis erhalten. Damit aber war er keineswegs vollwertiges Mitglied seiner Gilde geworden; denn dafür ist eben das Gautschen unbedingte Voraussetzung. Erst nach dieser Wassertaufe ist seine Aufnahme in den Gehilfenstand vollzogen. Der Gäutschling wird zum Brunnen geschleppt. Publ. SVk 37 (1947) 4/5, Abb. 1 Photo: Jeck, Basel, April 1947; B 1105 E 860
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Prägung unten rechts im Bild: Foto Jeck Basel
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Das Bild trägt oben rechts den Stempel: S.G.f. Volkskunde