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Fragebogen über die schweizerische Volkskunde: XV. Jahreszeiten und kalendare Feste und Bräuche; C. Frühling; Frage 860: Wird bei einer Gelegenheit eine Person ins Wasser geworfen oder getaucht? Zu welchem Zweck?
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Notiz beim Bild: Gautschen, ein alter Brauch in neuem Gewande. Wassertaufe eines Buchdruckerlehrlings, der nach abgeschlossener Lehrzeit, seinen Fähigkeitsausweis erhalten hat. Aber erst nach dieser Taufe gilt seine Aufnahme in den Gehilfenstand als vollzogen. Der Gäutschling sträubt sich; aber es hilft ihm nichts, der Brunnen ist schon ganz nahe. Photo: Jeck, Basel, 1947; B 1105 a E 860
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Prägung unten rechts im Bild: Foto Jeck Basel
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Das Bild trägt oben rechts den Stempel: S.G.f. Volkskunde