47. Verfahren beim Erbfall
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Kurzform
47. Verfahren beim Erbfall
Langform
47. Bleibt beim Erbfall der Bauernhof (im Alpengebiet: Heimgut samt zugehörigen Berggütern) gänzlich ungeteilt, oder wie wird der Grundbesitz aufgeteilt? Werden z. B. einzelne Äcker und Wiesen zerstückelt? Wird ein Erbe (z. B. Jüngster) besonders bevorzugt? Wie werden in diesem Fall die Geschwister abgefunden? Bei rechtskundigen Gewährsleuten wären auch die früheren Gepflogenheiten zu erfragen mit möglichst genauer Angabe der Zeit, in der sie ausser Übung gekommen oder abgeschafft worden sind.
Kurzform als Frage
47. Bleibt beim Erbfall der Bauernhof gänzlich ungeteilt, oder wie wird der Grundbesitz aufgeteilt?
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Es wurde explizit aufgerufen Fotografien oder Zeichnungen anzufertigen: NEIN